Jedes Jahr beschließt die Bundesregierung Rentenerhöhungen für rund 21 Millionen Rentner in Deutschland. Dadurch werden immer mehr Rentner steuerpflichtig – besonders bei zusätzlichen Einkünften. Als erfahrener Steuerberater zeigen wir Ihnen, ob und wie Sie Ihre Steuererklärung selbst erstellen können.
Rentner und Pensionäre: Wann ist die Steuererklärung verpflichtend?
Durch steigende Rentenbezüge überschreiten immer mehr Rentner den Grundfreibetrag und werden steuerpflichtig. Für 2020 betrug dieser Freibetrag für Ledige 9.408 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften 18.816 Euro. Das Finanzamt fordert Betroffene meist zur Abgabe auf. Fehlt eine Erklärung, drohen Nachzahlungen mit 6 Prozent Zinsen, Zwangsgelder oder Säumniszuschläge. Unser Tipp: Prüfen Sie frühzeitig Ihre Pflicht – wir helfen Ihnen dabei.
Steuererklärung digital und einfach: Mit Software selbst erledigen
Viele Rentner erstellen ihre Erklärung bequem online. Sie brauchen nur einen PC oder Smartphone und eine zuverlässige Steuersoftware wie Taxfix. Die Installation ist unkompliziert, Eingaben intuitiv – kein Papierkram mehr. Das Programm überprüft Vollständigkeit und zeigt sofort Nachzahlung oder Rückerstattung an. Basierend auf unserer Praxiserfahrung: Ideal für Technikaffine.
Staatliche Unterstützung: Der kostenlose Steuerlotse für Rentner
Seit Juni 2021 bietet die Bundesregierung den „Steuerlotse“ – eine digitale Hilfestellung speziell für Rentner und Pensionäre ohne Nebeneinkünfte. Orientierung an realen Fallstricken, nahtlose Übermittlung via ELSTER-Schnittstelle „ERiC“. Kostenlos und unkompliziert: Perfekt für einfache Fälle.
Professionelle Hilfe: Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater
Nicht jeder ist mit Digitalem vertraut? Über 8.000 Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen stehen Rentnern zur Seite – exklusiv für Arbeitnehmer und Rentner. Steuerberater bieten umfassende Services wie:
- Prüfung steuerpflichtiger Einkünfte und Abgabepflicht
- Erstellung der Erklärung mit Prognose
- Beratung zu Renten- und Pensionsbesteuerung
- Beantragung von Ermäßigungen
Nach Erhalt des Steuerbescheids prüfen wir gründlich und legen bei Fehlern Widerspruch ein. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für optimale Ergebnisse.