Am Montag dieser Woche verklagte der Vorstand von McDonald's USA den ehemaligen CEO Steve Easterbrook wegen Verheimlichung sexueller Beziehungen sowie wegen Lügen und Täuschung. Laut den Klageunterlagen ergab eine interne Untersuchung, dass Easterbrook ein Jahr vor seiner Entlassung körperliche Beziehungen zu drei Mitarbeitern unterhalten hatte. Er soll einer dieser Mitarbeiterin, mit der er eine einvernehmliche Beziehung pflegte, einen außergewöhnlichen Bonus gewährt haben. Auf dem Firmenserver wurden zudem "Dutzende nackter, halbnackter und sexuell expliziter Bilder von Frauen" gefunden, die er über sein Firmen-E-Mail-Konto versendet hatte. McDonald's Management erklärte, es dulde kein Verhalten, das nicht mit den Unternehmenswerten vereinbar ist. Dieser Fall beleuchtet ein weltweites Problem: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Offiziellen Statistiken zufolge melden weniger als die Hälfte der Betroffenen solche Vorfälle – oft aus Furcht vor Jobverlust. Niemand muss das hinnehmen. Jeder hat Anspruch auf ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld. Viele Betroffene, insbesondere Frauen, fürchten, nicht ernst genommen oder für das Erlebte verantwortlich gemacht zu werden. Um Belästigung zu erkennen, müssen Sie wissen, was darunter fällt.
Offensichtliche Formen wie unerwünschtes Küssen, Berührungen intimer Körperteile, Klapse auf den Hintern, sexuelle Kommentare, ungewollte Massagen, Bitten um sexuelle Gefälligkeiten, anzügliche Gesten, Starren, Pfeifen oder Einkreisen sind klar. Doch auch subtile Verhaltensweisen zählen:
- Sexuelle Witze.
- Wiederholte Komplimente zum Aussehen.
- Kommentare zur Attraktivität Dritter vor Kollegen.
- Gespräche über das Sexualleben anderer.
- Umlauf von Nackt- oder Bikini-Fotos am Arbeitsplatz.
- Fragen zum Privatleben eines Kollegen.
- Unerwünschte romantische oder sexuelle Geschenke.
- Verbreitung sexueller Gerüchte.
- Häufige Umarmungen oder Berührungen.
Solche Handlungen gelten als Belästigung, wenn sie wiederholt oder so gravierend sind, dass sie das Wohlbefinden beeinträchtigen und die Arbeit erschweren.
Wichtige Fakten zur sexuellen Belästigung:
- Sexistische Äußerungen und Handlungen fallen ebenfalls darunter. Belästigung muss nicht rein sexuell sein; nach Titel VII des US-Bürgerrechtsgesetzes schafft geschlechtsdiskriminierendes Verhalten ein feindliches Umfeld, das illegal ist. Beispielsweise wenn Frauen herabgesetzt oder Stereotypen aufgezwungen werden.
- Vorgesetzte müssen nicht nur interne Belästigung verhindern, sondern auch durch Dritte wie Kunden oder Lieferanten – gemäß Titel VII, sobald sie Kenntnis haben.
- Belästigung trifft nicht nur Frauen: Männer können von Frauen oder Gleichgeschlechtlichen betroffen sein. Motiviert durch sexuelle Absichten oder nicht – entscheidend ist die Geschlechtskomponente.