Früher verkleideten wir uns nur zu Karneval und zogen durch die Straßen. Heute hat sich Halloween auch in Deutschland fest etabliert. In der Nacht zum 1. November tobt der Spaß mit Hexen, Vampiren und Monstern, die mit dem Motto „Süßes oder Saures“ durch die Nachbarschaft ziehen. Wenn Ihre Enkel mitmachen und Sie sie begleiten, hier fundierte Tipps aus juristischer Sicht: Die rechtlichen Grenzen beim Halloween-Feiern.
Halloween-Streiche können schnell rechtliche Grenzen überschreiten – etwa wenn ein Knallfrosch den Briefkasten explodieren lässt. Wer haftet dann? Eltern und Aufsichtspersonen tun gut daran, Kinder über Konsequenzen aufzuklären. Ab 14 Jahren drohen strafrechtliche Folgen.
Die Entscheidung, wann und wie lange Kinder allein unterwegs sind, liegt bei Eltern oder Großeltern. Bei eigenständigen, vernünftigen Kindern ist ein unbegleiteter „Süßigkeiten-Zug“ durch die Nachbarschaft machbar. Dennoch empfehle ich, Kinder möglichst lange zu begleiten oder klare Regeln zu vereinbaren – Zielgebiet und Rückkehrzeit. Verletzen Sie die Aufsichtspflicht, haften Sie für Sachschäden, die das Kind verursacht.
Harmlose Streiche sind erlaubt: Türklinke mit Zahnpasta einschmieren, Konfetti in den Briefkasten oder Klingelstreiche. Ein Auto mit Toilettenpapier als „Mumie“ zu umwickeln, solange nichts beschädigt wird, ist ebenso unproblematisch.
Wenn rechtliche Grenzen zu Halloween überschritten werden
Eine klare Grenze ziehen Grenzfälle wie Farbbomben oder Eier an Wänden, Türen und Autos, das Zertrampeln von Pflanzen, brennende Feuerwerkskörper in Briefkästen, umkippen von Mülltonnen mit Verschmutzung oder das Herausheben von Gullydeckeln. Bei bleibenden Schäden wie unentfernbarer Farbe, zerbrochenen Fenstern oder beschädigten Briefkästen kommt es aufs Alter an: Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Ab sieben Jahren bis 18 prüfen Gerichte die „Einsichtsfähigkeit“ individuell.
Eltern haften nicht pauschal, wohl aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht für Drittschäden. Die Beaufsichtigung richtet sich nach Alter – im Einzelfall entscheidet, ob Grenzen überschritten wurden und Haftung entsteht.