Eine liebe alte Dame nähert sich mir nach unserer Gemeindeversammlung. »Ihr Sohn ist so brav – Sie machen einen großartigen Job mit ihm!« Ich lächle höflich, doch innerlich bin ich verwirrt. Mein Sohn? Vorhin erst tobten die Wutanfälle beim Baden, er wollte ständig gehalten werden, und er schlug sich frustriert die Hände vor den Mund, weil er alles reinstecken wollte. Fühle ich mich jetzt wie eine Heuchlerin? Doch plötzlich wird mir klar: Bei mir zeigt er seine schwierigsten Seiten, weil er sich absolut sicher fühlt. Nur bei Mama wagt er es, Grenzen auszutesten, Frust zu zeigen und durchzuspielen. Irgendetwas muss ich richtig machen! Mit einem Kuss wische ich die Wutausbrüche weg. Als Mutter ist das Schönste, wenn Ihr Baby zu Ihnen aufschaut, lächelt und weiß: Sie sind seine Welt. Niemand ist für es bewundernswerter als Sie – immer da, immer zuverlässig. Diese Bindung ist unschlagbar. Fühlen Sie sich manchmal unzulänglich? Falsch gedacht! Wenn Sie es schaffen, Ihr Kind zu baden, anzuziehen, eine Socke oder einen Schuh anzubekommen, sind Sie perfekt für es. Mich fragen viele, ob ich mein Leben vor dem Baby vermisse. Nein. Klar, ich sehne mich nach durchgeschlafenen Nächten, langen Duschen, spontanen Ausflügen, ruhigen Restaurantbesuchen, wo ich essen kann, ohne zu babysitten, nach Fahrradtouren mit meinem Mann oder ungestörten Gedanken. Aber all das kommt zurück – bald. Diese Baby- und Kleinkindzeit? Die vergeht im Flug. Eines Tages werde ich durchschlafen, aber die Nächte vermissen, in denen er hereinstolpert und kuscheln will. Das ist der echte Verlust.Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag zum Ausdruck gebrachten Ansichten, Meinungen und Positionen (einschließlich Inhalten in jeglicher Form) sind allein die des Autors. Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Gültigkeit aller in diesem Artikel gemachten Aussagen wird nicht garantiert. Wir übernehmen keine Haftung für Fehler, Auslassungen oder Darstellungen. Die Verantwortung für geistige Eigentumsrechte an diesen Inhalten liegt beim Autor und jegliche Haftung in Bezug auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten verbleibt bei ihm/ihr.